AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag (Stand: April 2015)

Sicherheitshinweise

Die Tower Suite ist in einem ehemaligen Wasserturm untergebracht. Der Turm wurde im Jahr 1877 erbaut und steht unter Denkmalschutz und wurde primär als Wasserreservoir zur schnellen Betankung von Dampflokomotiven benutzt wurde. Aus letztgenanntem Grund sind bauliche Änderungen nur zu einem geringen Umfang zugelassen.

Aufgrund des hohen Alters des Turms entspricht dieser nicht mehr an allen Stellen den heutigen Bauvorschriften. So weist die bestehende Sandsteintreppe nicht die erforderliche Anzahl und Größe an Podesten auf, an dem Bestandsgeländer entsprechen die Abstände der Geländerstäbe nicht mehr heutigen Normen, der Steigungswinkel der Treppe weicht von der heutigen Norm ab, d.h. die Treppe ist sehr steil, die lichte Höhe der Räume ist nach heutigen Maßstäben unterschritten, der Kessel im Bad weist Stahlrippen auf.

Der Vermieter hat aus diesem Grund ein Warnschild im Eingangsbereich des Turms angebracht, mit dem auf die oben genannten Gefahrenbereiche hingewiesen wird und das in jedem Fall zu beachten ist.

Dadurch bedingt sind verschiedene Sicherheitsvorgaben für die jetzigen Mieter/-innen zu beachten:

  • Die Durchgangshöhen unter bestimmten Bauteilen sind punktuell niedriger als in einem heutigen Neubau üblich! 
  • Die Treppenausführung in dem Turm sind steiler und länger als in einem heutigen Neubau üblich! 
  • Denkmalbedingt sind vereinzelt Stufen und Hindernisse im Bodenbereich zu berücksichtigen, die in einem heutigen Neubau unüblich sind.
  • Das Rauchen innerhalb des Gebäudes ist nicht gestattet.
  • Das Betreten und Nutzen des Gebäudes für Personen, deren Reaktionsfähigkeit unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstiger eingeschränkt ist nicht gestattet.
  • Kinder dürfen das Gebäude nicht ohne Begleitung durch Erwachse betreten oder Nutzen.
  • Es wird dringend empfohlen, nur die notwendigsten und keine sperrigen Gegenstände nach oben in den Bad-/und Übernachtungsbereich mitzunehmen. Koffer dürfen bedingt durch die historische Treppenkonstruktion nicht nach oben genommen werden. Die Tower Suite selbst befindet sich im oberen Teil des alten Wasserturms, mithin 10,50 Meter über dem Erdboden. Bei sogenannter Höhenangst oder Gleichgewichtsstörungen in größerer Höhe wird von der Besteigung des Turms abgeraten.

Es besteht die auch die Möglichkeit, eine Angurtvorrichtung für den Aufstieg in den Turm zu nutzen. Sollten Unsicherheiten beim Gehen oder beim Aufstieg in größere Höhen bestehen, wird zur Nutzung dieses Angebots geraten. Der Hotelbetreiber bzw. dessen Personal ist bei Buchung des Zimmers hierüber zu informieren. Der Gast erhält dann eine Anleitung zur Nutzung der Angurtvorrichtung.

1. Geltungsbereich
1.1     Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Tower Suite zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Tower Suite (Mietvertrag). Der Begriff „Mietvertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2     Die Unter- oder Weitervermietung der Tower Suite sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3     Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1     Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2     Alle Ansprüche gegen den Vermieter verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen.
 
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1     Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Tower Suite bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2     Der Kunde ist verpflichtet, die für die Tower Suite Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über den Vermieter beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Vermieter verauslagt werden.
3.3     Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.        Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4     Der Vermieter kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Tower Suite oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Tower Suite erhöht.
3.5     Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Vermieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6     Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7     In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8     Der Vermieter ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9     Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Vermieters (No Show)
4.1     Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Vermieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2     Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Vermieter ausübt.
4.3     Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Vermieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Vermieter hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird die Tower Suite nicht anderweitig vermietet, so kann der Vermieter den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
 
5. Rücktritt des Vermieters
5.1     Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2     Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3     Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
–   Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
–   Die Tower Suite schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
–   der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
–   der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
–   ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4     Der berechtigte Rücktritt des Vermieters begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 
 
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1     Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung der Tower Suite, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2     Die Tower Suite steht dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3     Am vereinbarten Abreisetag ist die Tower Suite spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter aufgrund der verspäteten Räumung der Tower Suite für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
 
7. Haftung des Vermieters
7.0 Die Tower Suite ist in einem ehemaligen Wasserturm untergebracht. Der Turm wurde im Jahr 1877 erbaut und steht unter Denkmalschutz und wurde primär als Wasserreservoir zur schnellen Betankung von Dampflokomotiven benutzt wurde. Aus letztgenanntem Grund sind bauliche Änderungen nur zu einem geringen Umfang zugelassen.
Aufgrund des hohen Alters des Turms entspricht dieser nicht mehr an allen Stellen den heutigen Bauvorschriften. So weist die bestehende Sandsteintreppe nicht die erforderliche Anzahl und Größe an Podesten auf, an dem Bestandsgeländer entsprechen die Abstände der Geländerstäbe nicht mehr heutigen Normen, der Steigungswinkel der Treppe weicht von der heutigen Norm ab, d.h. die Treppe ist sehr steil, die lichte Höhe der Räume ist nach heutigen Maßstäben unterschritten, der Kessel im Bad weist Stahlrippen auf.
Der Vermieter hat aus diesem Grund ein Warnschild im Eingangsbereich des Turms angebracht, mit dem auf die oben genannten Gefahrenbereiche hingewiesen wird und das in jedem Fall zu beachten ist.
Dadurch bedingt sind verschiedene Sicherheitsvorgaben für die jetzigen Mieter/-innen zu beachten:
• Die Durchgangshöhen unter bestimmten Bauteilen sind punktuell niedriger als in einem heutigen Neubau üblich! 
• Die Treppenausführung in dem Turm sind steiler und länger als in einem heutigen Neubau üblich! 
• Denkmalbedingt sind vereinzelt Stufen und Hindernisse im Bodenbereich zu berücksichtigen, die in einem heutigen Neubau unüblich sind.
• Das Rauchen innerhalb des Gebäudes ist nicht gestattet.
• Das Betreten und Nutzen des Gebäudes für Personen, deren Reaktionsfähigkeit unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstiger eingeschränkt ist nicht gestattet.
• Kinder dürfen das Gebäude nicht ohne Begleitung durch Erwachse betreten oder Nutzen.
• Es wird dringend empfohlen, nur die notwendigsten und keine sperrigen Gegenstände nach oben in den Bad-/und Übernachtungsbereich mitzunehmen. Koffer dürfen bedingt durch die historische Treppenkonstruktion nicht nach oben genommen werden.
Die Tower Suite selbst befindet sich im oberen Teil des alten Wasserturms, mithin 10,50 Meter über dem Erdboden. Bei sogenannter Höhenangst oder Gleichgewichtsstörungen in größerer Höhe wird von der Besteigung des Turms abgeraten.
Es besteht die auch die Möglichkeit, eine Angurtvorrichtung für den Aufstieg in den Turm zu nutzen. Sollten Unsicherheiten beim Gehen oder beim Aufstieg in größere Höhen bestehen, wird zur Nutzung dieses Angebots geraten. Der Hotelbetreiber bzw. dessen Personal ist bei Buchung des Zimmers hierüber zu informieren. Der Gast erhält dann eine Anleitung zur Nutzung der Angurtvorrichtung.
7.1     Der Vermieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Ausgenommen sind Schäden und Verletzungen, die aufgrund der Nichtbeachtung der Warnhinweise zu den unter Ziff. 7.0 genannten Gefahrenstellen entstanden sind. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
 
8. Schlussbestimmungen
8.1     Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2     Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Karlsruhe. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Karlsruhe.
8.3     Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.